Giftköder


Die Gefahr für Hund und Katze

giftköder würstchen mit rasierklinge

Giftköder sind wohl – neben den Verkehrsunfällen – die größte Angst jedes Hunde- und Katzenhalters.

 

Gift, Nägel, Rasierklingen verpackt in leckeren Würstchen, Fleisch, Hackfleisch oder Leckerlies sind sie für alle eine große Herausforderung.

 

Bei Verdacht heißt es so schnell wie möglich zum Tierarzt.

 

Oft ist Erbrechen das erste Anzeichen einer Vergiftung. Aber auch übermäßiges Hecheln mit vermehrtem Speichel, Schüttelfrost, blasse Schleimhäute, Teilnahmslosigkeit und veränderte Pupillen.

Bei scharfkantigen Gegenständen im Köder sind es meist als erstes Blut im Maul oder blutiger Durchfall.

Meist bemerkt man eine Vergiftung in der ersten halben Stunde. Vor allem bei Schneckengift, was gerne benutzt wird, da es süß ist. Bei Rattengift dauert es länger bis die ersten Anzeichen bemerkbar sind.

 

Das heißt, man sollte wirklich so schnell wie es geht zum Tierarzt oder Klinik. Denn bei Organversagen helfen keine online Erste-Hilfe-Tipps wie zum Erbrechen bringen.

Wenn man sich ganz sicher ist, dass es Gift ist, empfehlen manche Aktivkohle zu geben.

 

Für Katzenbesitzer sind die Erkennung und auch die Vorbeugemaßnahmen viel schwerer. Bei Hunden kann man und sollte man speziell trainieren, dass sie nichts fressen außer auf Kommando. Wer das nicht kann, kann seinen Hund am besten durch einen Maulkorb geschützt werden.

 

Wer einen Giftköder findet, sollte die Polizei informieren und so gut es geht alle anderen. Es gibt verschiedene Plattformen im Internet (wie zum Beispiel GiftköderRadar) oder der gute alte Zettel am Laternenpfahl.

giftzeichen totenkopf schild

Rechtliches:

Leider muss ein Tierhalter   die Tat beweisen. D.h. man sollte viel Fotos machen, Zeugen suchen und natürlich die Köder einsammeln. Es hat sich auch schon als hilfreich erwiesen, die Fotos zu veröffentlichen, damit andere Tierhalter die Köder schneller erkennen.

 

Noch ein paar Paragraphen:

• Tieren darf nicht ohne Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden - §1 des Tierschutzgesetzes

• Straftat §17 - Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, evtl. lebenslanges Tierhaltungsverbot

• Ordnungswidrigkeit §18 - Geldbuße in Höhe von bis zu 25.000 Euro

• Man sollte auf jeden Fall Anzeige – zur Not gegen unbekannt 

Denn zusätzlich – auch wenn es blöd klingt – ist das Ganze auch eine 

• Sachbeschädigung §303 Strafgesetzbuch – bis zu zwei Jahre Haft oder einer Geldstrafe

Denn auch entstandenen Tierarztkosten, die Fahrtkosten zum Tierarzt, die Kosten der Einäscherung oder der Bestattung und auch der monetäre Wert des Hundes können dem Täter zur Last gelegt werden. 

 

Also – bitte passt auf eure Tiere auf – damit man das dem Tier und sich selbst ersparen kann. Und wenn es trotzdem erwischt, dem wünsche ich ganz viel Kraft und Hoffnung!!!

 

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